Allgemeine Geschäftsbedingungen
CrossCircle Berlin bei Lagoa Yoga GmbH
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) von CrossCircle Berlin, Uhlandstraße 20-25, 10623 Berlin (nachfolgend „Betreiber“), gelten für alle Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen (nachfolgend „Leistung“), die eine Verbraucherin (nachfolgend „Kundin“) mit dem Betreiber abschließt. Es handelt sich dabei um Leistungen ausschließlich für Verbraucherinnen. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen der Kundin widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
2. Verbraucherin im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Der Betreiber betreibt ein Sport- und Yoga-Studio und bietet unterschiedliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen an. Die Kundin hat keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Leistung. Der Betreiber erbringt seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Betreiber auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Betreibers nichts anderes ergibt, hat die Kundin keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Leistung. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Betreiber aber nicht. Insbesondere übernimmt der Betreiber keine Gewähr dafür, dass sich beim Kunden ein bestimmter Lernerfolg einstellt oder dass der Kunde ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen der Kundin abhängig, auf welche der Betreiber keinen Einfluss hat.
3. Leistungsänderungen Der Betreiber behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist; soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen; soweit die saisonal schwankende Kundenfrequenz eine angepasste Kursplanung erfordert.
4. Vertragsschluss Die auf der Website des Betreibers beschriebenen Leistungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Betreibers dar. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
5. Preise und Zahlungsbedingungen Sofern sich aus dem Angebot des Betreibers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Die Zahlung erfolgt durch monatliche Abbuchung per SEPA-Lastschrift. Der Einzug der Lastschrift erfolgt monatlich im Voraus. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht die Kundin der Abbuchung, obwohl sie hierzu nicht berechtigt ist, hat die Kundin die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn sie dies zu vertreten hat.
6. Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf eine Dritte ist nur mit Zustimmung des Betreibers möglich. Tritt eine Dritte in den Vertrag zwischen der Kundin und dem Betreiber ein, so haften sie und die Kundin dem Betreiber als Gesamtschuldner für das Teilnahmeentgelt und die durch den Eintritt der Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.
7. Mindestteilnehmerzahl Der Betreiber kann für seine Kurse eine Mindestteilnehmerzahl bestimmen. Bei Bestimmung einer Mindestteilnehmerzahl wird der Betreiber hierauf im Rahmen der Kursbeschreibung ausdrücklich hinweisen.
8. Änderungen oder Ausfall einzelner Kurse Der Betreiber behält sich vor, Zeit, Ort, Kursleiter und/oder Inhalt eines Kurses zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Betreibers für die Kundin zumutbar ist. Zumutbar sind nur Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom Betreiber wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Der Betreiber wird die Kundin im Falle einer Änderung von Zeit, Ort und/oder Inhalt der Leistung rechtzeitig mittels Aushang in den vom Betreiber bereitgestellten Räumen oder über die Website informieren.
9. Nachholung von versäumten Trainingseinheiten Der Betreiber räumt der Kundin das Recht ein, versäumte Trainingseinheiten in folgenden Fällen ohne zusätzliche Berechnung nach ordentlicher Vertragsbeendigung nachzuholen: Fehlzeiten der Kundin aufgrund von Krankheit können als halbe oder volle Monate berücksichtigt werden. Diese können von der Kundin nach ordentlicher Vertragsbeendigung als „Nachtraining“ in Anspruch genommen werden. Hierzu muss die Kundin dem Betreiber für jeden Krankheitsfall spätestens bis zum dritten Tag nach der krankheitsbedingt entfallenen Einheit ein ärztliches Attest vorlegen. Fehlzeiten der Kundin aufgrund von Schwangerschaft können von der Kundin nach ordentlicher Vertragsbeendigung als „Nachtraining“ in Anspruch genommen werden. Hierzu muss die Kundin dem Betreiber einen geeigneten Nachweis (z. B. ärztliches Attest oder Mutterpass) vorlegen. Bei einer vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit von 12 Monaten kann die Kundin beruflich bedingte Ausfallzeiten bis zu einer Gesamtdauer von 4 Wochen und bei einer vereinbarten Mindestlaufzeit von 6 Monaten bis zu einer Gesamtdauer von 2 Wochen geltend machen. Dabei muss es sich jeweils um beruflich bedingte Aufenthalte außerhalb Berlins handeln und die Kundin muss diese dem Betreiber vorher unter Vorlage entsprechender Nachweise angezeigt haben. Versäumt die Kundin im „Nachtraining“ erneut Trainingseinheiten, können diese nicht erneut nachgeholt werden, sofern dies nicht auf Gründen beruht, die der Betreiber zu vertreten hat.
10. Hausordnung Die Kundin hat die für die vom Betreiber bereitgestellten Räumlichkeiten gültige Hausordnung zu beachten. Diese wird der Kundin direkt in den vom Betreiber bereitgestellten Räumlichkeiten zur Kenntnis gebracht. Ferner hat die Kundin den Anweisungen des Personals des Betreibers Folge zu leisten.
11. Haftung Der Betreiber haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist. Verletzt der Betreiber grob fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Im Übrigen ist eine Haftung des Betreibers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Betreibers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
12. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung Der Vertrag wird unbefristet geschlossen. Die Kundin kann zwischen einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten und einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten wählen. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag und kann dann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Ein wichtiger Grund ist insbesondere: die Angabe falscher Daten zur Person, um die wahre Identität zu verschleiern; die Beleidigung anderer Kursteilnehmerinnen; die Ausübung körperlicher Gewalt gegenüber anderen Kursteilnehmerinnen; der Konsum von Rauschmitteln während der Leistung; wenn die Kundin für 2 aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Teilnahmeentgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Teilnahmeentgelts in Verzug ist; wenn die Kundin ihre Zahlungen allgemein einstellt. Kündigungen müssen schriftlich und in Textform, postalisch erfolgen.
13. Änderung der AGB Der Betreiber behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist; soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; soweit er zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert; oder wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für die Kundin ist. Das Kündigungsrecht der Kundin gemäß Ziffer 13 bleibt hiervon unberührt.
14. Anwendbares Recht Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
15. Alternative Streitbeilegung Der Betreiber ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.